Information über Zuschuss- und Fördermöglichkeiten

des Bundes und der Länder

 

Bilden Sie sich fort, und lassen Sie sich einen Teil der Seminarkosten schenken!

 

An unterschiedliche Voraussetzungen gekoppelt, gewähren Bundesländer Zuschüsse zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen.

In Hamburg ist es aktuell der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS,

in Niedersachsen die Weiterbildungsförderung Niedersachsen und 

in Schleswig-Holstein der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein.

Unter der folgenden Adresse können Sie sich informieren, wenn Sie weiter über 'Länderprogramme' auf das für Sie zutreffende Bundesland gehen:

www.bildungspraemie.info

 

Ein weiteres Angebot für Solo-Selbstständige ist das neue Programm KOMPASS.

Genauere Infos finden Sie in dieser pdf-Datei: KOMPASS_Info-3

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass Solo-Selbstständige seit mindestens zwei Jahren am Markt sind und das Einkommen überwiegend aus der Selbstständigkeit beziehen. Der Umfang der Qualifizierung muss mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich. Für die Kosten der Qualifizierung müssen die Solo-Selbstständigen zunächst in Vorleistung gehen, nach Abschluss erhalten sie eine Rückerstattung von 90% der Kurskosten bis maximal 4.500 €. Nach Rücksprache mit Frau Burfeind ist die Beantragung nicht kompliziert. Die Voraussetzungen müssen durch Einreichung des Steuerbescheides nachgewiesen werden.