Information über Zuschuss- und Fördermöglichkeiten
des Bundes und der Länder
Bilden Sie sich fort, und lassen Sie sich einen Teil der Seminarkosten schenken!
An unterschiedliche Voraussetzungen gekoppelt gewähren Bundesländer mit zeitlich befristeten Programmen Zuschüsse zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Bitte prüfen Sie, ob Sie den Kriterien entsprechen und die Fortbildung an ein zertifiziertes Institut gekoppelt ist. Der FDH ist nicht zertifiziert aufgrund damit verbundener hoher Kosten und Auflagen.
In Hamburg ist es aktuell der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS.
In Schleswig-Holstein werden Zuschüsse über die IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) vergeben. Bitte prüfen Sie, ob es für Sie entsprechende Angebote gibt.
Ein weiteres Angebot für Solo-Selbstständige ist das neue Programm KOMPASS vom ESF (bis 30.04.2026). Hier gibt es einen Schnellcheck, ob Sie förderungsfähig sind. Genauere Infos finden Sie in dieser pdf-Datei: KOMPASS_Info-3
In Niedersachen finden Sie hier das Projekt KOMPASS Niedersachsen für Freiberufler*innen. Den Flyer können Sie sich downloaden.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass Solo-Selbstständige seit mindestens zwei Jahren am Markt sind und das Einkommen überwiegend aus der Selbstständigkeit beziehen. Der Umfang der Qualifizierung muss mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich. Für die Kosten der Qualifizierung müssen die Solo-Selbstständigen zunächst in Vorleistung gehen, nach Abschluss erhalten sie eine Rückerstattung von 90% der Kurskosten bis maximal 4.500 €. Nach Rücksprache mit Frau Burfeind ist die Beantragung nicht kompliziert. Die Voraussetzungen müssen durch Einreichung des Steuerbescheides nachgewiesen werden.