Umfassende Ausbildung – die Voraussetzung für den Erfolg
Die eigenverantwortliche Tätigkeit der HeilpraktikerInnen verlangt eine umfassende Ausbildung, an deren Ende die Überprüfung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch einen Arzt oder Ärztin der zuständigen Gesundheitsbehörde steht. Das Bestehen der Prüfung ist die Voraussetzung für die Zulassung durch das Gesundheitsamt.
Zur gezielten Vorbereitung auf die Prüfung und die Ausübung des Berufes empfiehlt der FDH eine Ausbildung, die folgende Kriterien erfüllt:
• 3-jährige Tagesschule mit insgesamt ca. 3.000 Unterrichtsstunden
• solide Ausbildung in Theorie und Praxis medizinischer Grundlagen
• schuleigenes Ambulatorium mit Patientenbetreuung
• Vermittlung naturheilkundlicher Therapien und Diagnoseverfahren bis zur Praxisreife
• Ausbildung urch praxiserfahrene Dozenten
• eingehende Vorbereitung auf die behördliche Überprüfung
Im Bereich des Landesverbandes Hamburg erfüllt die die ARCANA-Heilpraktikerschule die Ausbildungsrichtlinien des FDH und bietet entsprechend qualifizierte Ausbildungen an.
Eine Übersicht über die Schulen des FDH in weiten Teilen Deutschlands finden Sie auf der Homepage des FDH-Bundesverbandes. Dort werden außerdem wichtige Fragen zur Ausbildung von HeilprakterInnen beantwortet.
Nach der Berufsordnung sind alle HeilpraktikerInnen zur ständigen fachlichen Fortbildung verpflichtet.